Ausflugsziele


Ausflugsziele und Sehenswürdigkeiten
Tschechien  

Die Einfuhr von Waren zum persönlichen Verbrauch bis zu einem Gesamtwert von 6.000 Kronen pro Person, darunter höchstens:

  • 800 Zigaretten oder 1000 g Tabak
  • 10 l Spirituosen
  • 110 l Bier
  • 90 l Wein 
  • 10 kg Kaffee

50 g Parfum o. 0,25 l Eau de Toilette
ist zoll- und abgabenfrei.
Bei größeren Mengen muss der private Gebrauch nachgewiesen werden. Bei Kraftstoffen gilt folgende Regelung: Es darf der Tankinhalt des Fahrzeugs plus ein Reservekanister bis 20 Liter Menge ausgeführt bzw. in andere EU-Staaten mitgenommen werden.

Haftungsausschluss:

Der Betreiber von Ferienwohnung Zieger übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Zollbestimmungen keine Gewähr.

Abschießende und detaillierte Informationen zu den hier angeführten Zollbestimmungen (Stand zum 1. Januar 2008) sowie Informationen zu Änderungen im gewerblichen Güterverkehr und im Versandrecht findet man auf den unten gelinkten Internetseiten der deutschen Zollbehörde:

 
2009 | Ferienwohnung Zieger